Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bekanntmachung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans und integrierten Grünordnungsplan "Karlshäuser Hof", Ortsteil Dürrn

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Karlshäuser Hof“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Maßgebend für die Veröffentlichung ist der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil und der Begründung vom 04.08.2026. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus dem nachfolgend abgebildeten Lageplan ersichtlich.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
 
Auslegungszeitraum und Verfügbarkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026 auf der Homepage der Gemeinde Ölbronn-Dürrn unter www.oelbronn-duerrn.de abrufbar. Im gleichen Zeitraum wird der Entwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Hauptstraße 53, Zimmer EG03 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
 
Stellungnahmen und Hinweise
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Hauptstraße 53, 75248 Ölbronn-Dürrn, Zimmer EG 03 oder elektronisch (bevorzugt per E-Mail an bauamt@oelbronn-duerrn.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Ölbronn-Dürrn unter der Rubrik Gemeinde Ölbronn-Dürrn/Impressung & Hinweise/Datenschutz verwiesen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Ölbronn-Dürrn, den 12.10.2026
gez. Norman Tank (Bürgermeister)

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
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