Hauptmenü
- Gemeinde Ölbronn-Dürrn
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Arbeit
TOP 1 - Bürgerfrageviertelstunde
Es wurden keine Fragen an den Vorsitzenden gestellt.
Bürgermeister Norman Tank gab bekannt, dass in der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2026 der Beschluss gefasst wurde den Auftrag zur fachlichen und rechtlichen Begleitung des Vergabeverfahrens für die Neuvergabe der Stromkonzession an die Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft als wirtschaftlichstem Anbieter zu vergeben.
Bürgermeister Norman Tank teilte mit, dass die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.07.26 durch jeweils zwei Gemeinderäte, Schriftführer und Sitzungsleitung unterschrieben worden sind und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden.
Die Sanierung und Neugestaltung des Schulparkplatzes bei der Eichelbergschule in Ölbronn ist bereits seit mehreren Jahren Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat. Bereits im Jahr 2019 wurde im Gremium darüber beraten, ob die Sanierung des Schulparkplatzes im Rahmen der Jahresarbeiten durchgeführt werden soll. Damals wurde jedoch beschlossen, die Entscheidung zunächst zurückzustellen und zu prüfen, ob die Schulstraße gleichzeitig in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden sollte. In den Folgejahren wurde die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanungen zunächst zurückgestellt. Zwischenzeitlich hat sich Stefan Dreher vom Büro Bohner intensiver mit der Bestandssituation auseinandergesetzt. Neben einer Bestandsaufnahme wurden auch Probebohrungen durchgeführt, um insbesondere die vorhandenen Untergrund- und Belagsverhältnisse besser beurteilen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen entsprechend planen zu können. Im Zuge der weiteren Planung sollen neben der eigentlichen Sanierung und Neugestaltung des Parkplatzes weitere Maßnahmen berücksichtigt und möglichst miteinander verbunden werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Herr Dreher stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die Bestandsaufnahme, die geplante Gestaltung und Verkehrsführung sowie die vorgesehenen technischen Maßnahmen vor. Für die Parkplatzsanierung einschließlich Erneuerung der Straßendecke in der Schulstraße wurden ca. 200.000.- € als Kosten genannt, für eine Erneuerung der Wasserleitung einschließlich Ringschluss ca. 140.000.- €.
Kritisch angemerkt wurde aus dem Gremium, dass keinerlei Bäume oder Grünflächen bei der vorgelegten Planung des Parkplatzes berücksichtigt wurden.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung für die Sanierung und Neugestaltung des Schulparkplatzes und der Schulstraße zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mehrheitlich bei einer Gegenstimme auf Grundlage der vorgestellten Planung eine zweite Variante zu erarbeiten und dabei auch die Pflanzung von Bäumen berücksichtigen, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten und die Möglichkeiten zur gleichzeitigen Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Schulstraße/Heumahden einschließlich eines möglichen Ringschlusses weiter zu prüfen, sowie eine Grobkostenschätzung für beide Varianten getrennt nach Sanierungsmaßnahme Parkplatz und Erneuerung Wasserleitung vorzulegen. Ein finaler Beschluss zu den Maßnahmen wurde bis dahin ausgesetzt
Der Gemeinderat hat sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Karlshäuser Hof“ befasst. Hintergrund der Änderung sind zum einen die Schaffung zusätzlicher Pkw-Stellplätze für den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Golfplatz der golfyouup GmbH und zum anderen die geplante Einrichtung von Praxisräumen für medizinische Behandlungen im Bereich des Karlshäuser Hofes.
Obwohl Stellplätze grundsätzlich zu einer Golfanlage gehören, können die vorgesehenen Stellplätze aufgrund der derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans ohne dessen Änderung baurechtlich nicht genehmigt werden. Deshalb wurde vom Antragsteller ein entsprechendes Bebauungsplanänderungsverfahren beantragt. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Anwesen Karlshäuser Hof 3 Praxisräume für medizinische Behandlungen einzurichten. Eine hierfür beantragte Nutzungsänderung wurde vom Baurechtsamt des Landratsamtes Enzkreis seinerzeit abgelehnt. Grund hierfür war, dass der bestehende Bebauungsplan den Bereich als „Sondergebiet mit dem Bestimmungszweck Golfsport“ festsetzt. Freiberufliche Tätigkeiten sind nach den derzeitigen Festsetzungen dort nicht zulässig.
Um die geplante Nutzung als Praxisräume grundsätzlich zu ermöglichen, soll der Textteil des Bebauungsplans entsprechend ergänzt werden. Künftig sollen freiberufliche Tätigkeiten ausnahmsweise zulässig sein. Damit soll eine Nutzung der betreffenden Räume für medizinische Praxen ermöglicht werden, ohne den grundsätzlichen Charakter des Sondergebiets „Golfsport“ zu ändern.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Karlshäuser Hof“ und beschloss bei 11 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und unter der Maßgabe dass freiberufliche Tätigkeiten nur ausnahmsweise zulässig sind, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen beziehungsweise öffentlich auszulegen. Parallel dazu soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig - vorbehaltlich der Haushaltsbeschlussfassung 2027 des Zuschusses - dem TSV Ölbronn 1900 e.V. einen Zuschuss für die Anschaffung von zwei Festzelten mit den Maßen 8 x 10 m in Höhe von 700,00 Euro zu gewähren und im Jahr 2027 zur Auszahlung zu bringen.
Der Gemeinderat beschloss bei 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen - vorbehaltlich der Haushaltsbeschlussfassung 2027 des Zuschusses- dem TSV Ölbronn 1900 e.V. einen Zuschuss zur Ertüchtigung der Sportplatzbeleuchtung in Höhe von 10.000,00 Euro (dies entspricht im Regelfall der Deckelung lt. Richtlinien über Freiwilligkeitsleistungen zur Förderung der Vereine) zu gewähren und im Jahr 2027 zur Auszahlung zu bringen.
BM Norman Tank und GR Björn Dost hatten mit ihren Nein-Stimmen im diesbzgl. Kontext im Lauf der Diskussion für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 12.625,96 Euro plädiert, was 20% der Gesamtinvestition entsprochen hätte.
Am 16.07.2026 fand in der Gemeindehalle Ölbronn eine Einwohnerversammlung der Gemeinde Ölbronn-Dürrn statt, an der rund 100 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Gemäß § 20a Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sind die im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgebrachten Vorschläge und Anregungen innerhalb von drei Monaten von dem für die Angelegenheiten zuständigen Organ der Gemeinde zu behandeln.
In der abschließenden Fragerunde wurden die u.g. Punkte aus der Bürgerschaft thematisiert, mit der der Gemeinderat in der Sitzung einstimmig folgende weitere Vorgehensweise beschlossen hat:
Die Ausweisung von Windenergieanlagen am Standort WE3 in Neulingen wird weiterhin kritisch angesehen, insbesondere im Hinblick auf
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Stellungnahme für die weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und damit der Gemeinde Ölbronn-Dürrn analog der ersten Beteiligungsrunde unter Berücksichtigung der o.g. Argumente fristgerecht bis spätestens 09.10.2026 gegenüber dem Regionalverband Nordschwarzwald abzugeben.
TOP 11 - Bauangelegenheiten
Der Antragsteller hat einen Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Garage zu einer Werkstatt sowie den Abbruch und Neubau einer Garage im rückwärtigen Bereich des Wohngebäudes in der Ölbronner Straße 4 eingereicht. Darüber hinaus ist eine Dachterrasse vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu. Die Erteilung des Einvernehmens erfolgte vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Baurechtsbehörde, insbesondere hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten gewerblichen Nutzung sowie der bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Lagerraums mit überdachter Lagerfläche. Das Gebäude liegt außerhalb des Baufensters. Daher wird im Zuge des Bauantrags auch eine Befreiung beantragt.
Der Gemeinderat stimmte der Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenze bei 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zu.
Der Bauherr plant den Einbau von jeweils 2 Dachgauben im Dachgeschoss und im Spitzboden im bestehenden Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten in der Leopoldstraße 4 in Dürrn.
Der Gemeinderat stimme dem Einbau von jeweils 2 Dachgauben im Dachgeschoss und im Spitzboden einstimmig zu unter der Voraussetzung, dass kein neues Vollgeschoss entsteht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von drei Einzelspenden in Höhe von insgesamt 4.600,00 € und einer Sachspende in Höhe von 166,38 € zu.
Bürgermeister Norman Tank informierte über die im Landratsamt stattgefundene Ehrung für das Stadtradeln 2026, bei dem in Ölbronn-Dürrn insg. 14.340 km zurückgelegt wurden. Die meisten Kilometer wurden vom TSV Ölbronn erbracht, von Frau Vollmer mit 1.702 km die meisten Kilometer als Einzelperson, sowie von Herrn Joachim Neuhaus mit 33 die meisten Einzelfahrten.
Aus den Reihen des Gemeinderats gab es folgende Wortmeldungen:
- GR Andreas Bossert wies auf das erhöhte Verkehrsaufkommen in der Dürrner Straße im Ortsteil Ölbronn und auf die darauf resultierende Querungsprobleme insb. für Schülerinnen und Schüler, sowie entsprechende Gefahrensituationen hin.
- GR Björn Dost wies auf gleichlautende Problematiken entlang der Hauptstraße in Dürrn hin.
- GRin Tanja Langenstein wies auf aktuell vermehrten Schwerlastverkehr in für diesen untersagten Bereichen im Ortsteil Ölbronn hin.
- GR Helmut Schneider erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand der Hochwasserschutzmaßnahme „Bahnhöfle“. Bauamtsleiterin Anke Finsterle verweis hierbei auf die nach den Sommerferien wieder aufzunehmenden Arbeiten der dort eingesetzten Hochbaukolonne, sodass die Maßnahme in den nächsten Wochen abgeschlossen sein soll.
- GR Helmut Keller bat die Verwaltung einen Abfalleimer an der Sitzbank im Bereich Mauslochstadion zu installieren.
- GR Uwe Kiefer wies auf Risse am „Badweg“ hin.
Vorabhinweis: Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 18.30 Uhr im Rathaus Ölbronn, Obere Steinbeisstraße 1 statt.