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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Karlshäuser Hof“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen und damit das Verfahren eröffnet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ziel und Zweck der Planung: Auf Flächen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Karlshäuser Hof“ sollen PKW-Stellplätze für den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Golfplatz der golfyouup GmbH hergestellt werden. Bislang wurden die Stellplätze entlang der Zufahrt bzw. nördlich des Clubhauses der Golfanlage Karlshäuser Hof mitgenutzt. Diese Mitnutzung wurde jedoch aufgekündigt. Die Fläche der Golfanlage „Karlshäuser Hof“ ist als „private Grünfläche Golf“ ausgewiesen. Obwohl Stellplätze ein typisches Element einer Golfanlage darstellen, können die erforderlichen Stellplätze baurechtlich ohne Änderung des Bebauungsplans nicht genehmigt werden, weshalb ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren beschlossen wurde.
Des weiteren ist geplant, in Gebäuden des Karlshäuser Hofes Praxisräume für medizinische Behandlungen einzurichten. Eine entsprechend beantragte Nutzungsänderung zur Ermöglichung einer Nutzung als Praxisräume, die damit über die bisher genehmigte Nutzung als „Sondergebiet mit Bestimmungszweck Golfsport“ hinausgeht, wurde als zulässig erklärt, sofern im Textteil des Bebauungsplans der Bestimmungszweck um den textlichen Zusatz ‚freiberufliche Tätigkeiten sind ausnahmsweise zulässig‘ (o.ä.) erweitert wird.
Der Geltungsbereich liegt in einer Teilfläche des bisherigen Bebauungsplans „Golfplatz Karlshäuser Hof, 1. Änderung“ aus dem Jahr 2004. Für die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der abgebildete Lageplan maßgebend.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird zugunsten einer verbal-argumentativ dargestellten und mit dem Naturschutzamt des Landratsamtes Enzkreis abgestimmten Eingriff-/Ausgleichsermittlung abgesehen.
Ölbronn-Dürrn, den 21.07.2026
gez. Norman Tank (Bürgermeister)