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Die Gemeindeverwaltung bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken, Sträucher und sonstigen Anpflanzungen regelmäßig zu überprüfen und – sofern erforderlich – zurückzuschneiden.
Immer wieder ragen Äste und Hecken in den Bereich öffentlicher Straßen, Gehwege und Radwege hinein. Dadurch können die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmende eingeschränkt, Verkehrszeichen verdeckt oder die sichere Benutzung von Geh- und Fahrwegen erschwert werden. Dies stellt eine vermeidbare Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.
Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Anpflanzungen entlang Ihres Grundstücks nicht in den Lichtraum der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen. Ein rechtzeitiger Rückschnitt trägt dazu bei, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Kraftfahrzeuge öffentliche Wege sicher nutzen können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf § 28 des Straßengesetzes (StrG) hin. Danach sind Anpflanzungen so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen
.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe und ihr Verständnis. Mit einem regelmäßigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zu einem gepflegten Ortsbild!
Wichtig hierbei: Das nach dem Bundesnaturschutzgesetz geltende Schnittverbot vom 1. März bis zum 30. September gilt nicht für solche verkehrssichernden Maßnahmen! Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen sind von dieser Regelung ausgenommen. Erlaubt sind daher ganzjährig schonende Form- und Pflegeschnitte um Gefahrenstellen zu beseitigen. Bitte kontrollieren Sie vorab eventuelle Nistplätze von Tieren!
Ihre Gemeindeverwaltung Ölbronn-Dürrn