Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aufstallungspflicht für Geflügel muss nicht verlängert werden

Die vom Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises am 23. Januar nach mehreren bei Wildtieren festgestellten Geflügelpestfällen angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises läuft am Donnerstag 12. Februar planmäßig aus; dies teilt das Landratsamt mit. Ab dem 13. Februar dürfen die Tiere auf den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars damit wieder ins Freie.
 
Die Aufstallung war als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen worden, nachdem in der Region bei zwei Silberreihern und einem Turmfalken kurz hintereinander die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) festgestellt wurde, so dass von einem erhöhten Infektionsdruck auszugehen war. Da seither keine weiteren neuen Fälle im Enzkreis nachgewiesen wurden, kann die Aufstallungspflicht wieder aufgehoben werden.
 
„Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion durch Wildvögel“, betont Amtsleiterin Dr. Gudrun Vollrath. Gleichzeitig weist sie auf die weiterhin nötige konsequente Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen hin. Sie gelten unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ganzjährig in Baden-Württemberg, da laut Einschätzung des zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts das Virus der Geflügelpest durchgängig in Wildvogel-Populationen zirkulieren kann.
 
So sollten der Geflügelstall gegen unbefugten Zutritt gesichert, Futter und Wasser vor Wildvögeln geschützt gelagert und bereitgestellt werden. „Setzen Sie bitte auch Hygienemaßnahmen wie separate Stallkleidung und Schuhwechsel konsequent um“, appelliert die Tierärztin an die Geflügelhalterinnen und -halter. Auch sollte der Gesundheitszustand der Tiere täglich beobachtet werden. „Auffällige Krankheits- oder Todesfälle von Geflügel müssen uns natürlich nach wie vor umgehend gemeldet werden“, so Vollrath.
 
Alles Wichtige zum Thema findet sich auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/Geflügelpest. Fragen beantwortet das Amt unter Telefon 07231 308-9401 oder per Mail an veterinaeramt(@)enzkreis.de.

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