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Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2025 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets sowie die anzuwendenden Förderrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ölbronn II“ beschlossen (vgl. Satzung vom 11.12.2025).
Mit der Sanierung der Ortsmitte Ölbronn II eröffnen sich für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer innerhalb des Sanierungsgebiets attraktive Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Gebäude- und Wohnungssanierung sowie der energetischen Modernisierung investiv tätig zu werden. Gefördert werden private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte Ölbronn II“, sofern diese den festgelegten Sanierungszielen entsprechen und vor Beginn der Arbeiten vertraglich mit der Gemeinde vereinbart werden.
Die Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen in enger Abstimmung mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.
Zur näheren Information laden wir Sie herzlich zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ölbronn“ ein:
Mittwoch, 28. Januar 2026
18:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses Ölbronn
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebiets erhalten hierzu zusätzlich eine persönliche schriftliche Einladung.
Darüber hinaus bietet die Gemeinde Ölbronn-Dürrn gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH individuelle Beratungstermine im Rathaus Ölbronn, Bürgerbüro (EG), an:
Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich: Frau Regelmann, Telefon 07237 422-11, E-Mail: monika.regelmann(@)oelbronn-duerrn.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Tank
Bürgermeister