Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben schrittweise umgetauscht werden. Der Umtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Umtauschfrist für Führerscheine 1999–2001

Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19.01.2026 umgetauscht sein.

Wichtig:
Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Antragstellung

Der Antrag auf Umtausch ist rechtzeitig beim Bürgerbüro zu stellen.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • den bisherigen Führerschein

Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
E-Mail schreiben