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Alle Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben schrittweise umgetauscht werden. Der Umtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19.01.2026 umgetauscht sein.
Wichtig:
Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Der Antrag auf Umtausch ist rechtzeitig beim Bürgerbüro zu stellen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
den bisherigen Führerschein
Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden