Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Hinweise zum sicheren und rechtskonformen Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die wichtigsten Rahmenbedingungen und Vorschriften hinweisen, die beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen rund um den Jahreswechsel zu beachten sind.

Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnisches Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01.01. ohne Genehmigung abbrennen. Zu allen anderen Zeiten des Jahres ist für den Erwerb und das private Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes erforderlich.

Bei Silvesterfeuerwerken ist insbesondere zu beachten, dass es aus Gründen des Brandschutzes nach den Bestimmungen der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar und betrifft insbesondere auch unsere beiden Ortskerne in Ölbronn und Dürrn. Wer gegen dieses geltende Recht verstößt, gefährdet die öffentliche Sicherheit und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten!

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich leider zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Beachtung folgender allgemeiner Hinweise sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II eigentlich selbstverständlich sein:

  • Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten.
  • Feuerwerkskörper sind ausschließlich im Freien zu verwenden.
  • Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen gezündet werden.
  • Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine Feuerwerkskörper zünden.
  • Die Feuerwerkskörper dürfen nur auf schwer brennbarem Untergrund verwendet werden.
  • Keinesfalls Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
  • Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
  • Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen.
  • Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.
  • Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten.
  • Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden! Bitte nach entsprechender Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.
  • Feuerwerkskörper herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten.

Wir bitten um Beachtung und wünschen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr 2026.

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
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