Gemeinde Ölbronn-Dürrn

Seitenbereiche

Aktuelles aus der Gemeinde

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen

Jahresabschluss 2024
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024
 
Beschluss:
 
Auf Grund von § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit stellt die Verbandsversammlung am 18.12.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
 
 

1. Ergebnisrechnung:

EUR

 
1.1 Summe der ordentlichen Erträge

82.138,19 

 
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen

-82.138,19 

 
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00 

 
1.4 Außerordentliche Erträge

0,00 

 
1.5 Außerordentliche Aufwendungen

0,00 

 
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00 

 
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00 

 
 

 

 
2. Finanzrechnung

EUR

 
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

70.600,94 

 
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-77.254,61 

 
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-6.653,67 

 
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 

 
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 

 
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

0,00 

 
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-6.653,67 

 
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 

 
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 

 
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00 

 
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-6.653,67 

 
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0,00 

 
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

13.252,59 

 
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-6.653,67 

 
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

6.598,92 

 
 

 

 
3. Bilanz

      EUR

 
3.1 Immaterielles Vermögen

0,00 

 
3.2 Sachvermögen

0,00 

 
3.3 Finanzvermögen

13.236,27 

 
3.4 Abgrenzungsposten

0,00 

 
3.5 Nettoposition

0,00 

 
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

13.236,27 

 
3.7 Basiskapital

0,00 

 
3.8 Rücklagen

0,00 

 
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00 

 
3.10 Sonderposten

0,00 

 
3.11 Rückstellungen

0,00 

 
3.12 Verbindlichkeiten

13.236,27 

 
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 

 
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

13.236,27 

 
 
 
4.    Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
     
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)      
           
           

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2)

drittvorange-gangenes Jahr3)

zweitvorange-

Vorjahr

Haushaltsjahr

gangenes Jahr3)

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00 

0,00 

0,00 

0,00 

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

 

 

 

 

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

 

 

 

 

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

 

 

 

 

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

 

 

 

 

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

 

 

 

 

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

 

 

 

 

2.

beim Sonderergebnis

 

 

 

 

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

 

 

 

 

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen

 

 

 

 
des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

 

 

 

 

               

 
Neulingen, den 18. Dezember 2025
 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen noch nicht genehmigt ist.
 
 
II. Dauerhaft einstellen auf die Homepage der Gemeinde Neulingen sowie an die beiden anderen Verbandsgemeinden verschicken, damit diese die Beschlüsse ggf. auch in dieser Form auf den Internetseiten einstellen können.
 
 
 
 
 
                                                                        Bürgermeister Faber          

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
E-Mail schreiben