Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Aufruf zur Teilnahme an der Baumschnittförderung für Streuobstbäume

Die Gemeinde Ölbronn-Dürrn ruft gemeinsam mit dem Obst- und Gartenbauverein Dürrn e.V. alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafter von Streuobstwiesen zur Teilnahme an der aktuellen Landesförderung „Baumschnitt Streuobst“ auf.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Voraussetzung ist, dass es sich um großkronige, starkwüchsige Bäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 Metern handelt, die in weiträumigen Abständen stehen.
Im Rahmen der dreijährigen Förderperiode 2026 bis 2028 wird pro Baum ein fachgerechter Schnitt mit bis zu 18 Euro bezuschusst und darf in der Förderperiode nur einmal abgerechnet werden.

Wer kann teilnehmen?
Eine Förderung ist ausschließlich über einen sogenannten Sammelantrag möglich. Dieser wird durch den Obst- und Gartenbauverein Dürrn e.V. organisiert. Teilnehmen können Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe sowie weitere Streuobstbewirtschafter. Voraussetzung ist, dass ausreichend Flächen gebündelt werden, so dass mindestens 100 Bäume in einem Antrag zusammengefasst werden.

So funktioniert die Teilnahme
Alle Interessierten melden ihre Streuobstflächen beim
Obst- und Gartenbauverein Dürrn e.V. , Brahmsstraße 2, 75248 Ölbronn-Dürrn oder der Gemeindeverwaltung Ölbronn-Dürrn, Hauptstraße 53, 75248 Ölbronn-Dürrn bzw. per Mail an
dhft-filsinger@kabelbw.de oder gemeinde@oelbronn-duerrn.de

Hierfür sind die unten stehenden Antragsformulare zu verwenden und folgende Angaben erforderlich:

  • Lage der Flurstücke
  • Anzahl der zu schneidenden Bäume mit Angabe des Schnittzeitraums (2026/2027 bzw. 2027/2028)
  • unterschriebene Einverständniserklärung zu den Förderbedingungen

Die Antragstellung beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt gesammelt über den Obst- und Gartenbauverein Dürrn e.V.

Wichtige Frist:
Die Aufnahme in den Sammelantrag ist nur bis zum 06. Mai 2026 möglich.

Wichtige Hinweise zur Förderung

  • Jeder Baum kann innerhalb von drei Jahren einmal gefördert werden.
  • Mindestens ein Drittel der Maßnahmen muss bis Ende der Schnittperiode 2026/2027 umgesetzt sein.
  • Für alle geförderten Bäume gilt eine Erhaltungspflicht über drei Jahre (inklusive Nachpflanzung bei Ausfall).

 
Fachgerechter Baumschnitt – darauf kommt es an
Ziel der Förderung ist der Erhalt vitaler und stabiler Streuobstbäume. Daher sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  • keine großen Schnittflächen über 10 cm, insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite
  • saubere Schnittführung ohne Rindenrisse oder Stummel
  • Erhalt einer stabilen Baumstatik
  • klar erkennbarer Kronenaufbau
  • ausreichend Fruchtholz erhalten
  • kein Schnitt während der Brutzeit von Vögeln

 
Jetzt mitmachen!
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Streuobstbäume fachgerecht zu pflegen und gleichzeitig von der Förderung zu profitieren.

Für Rückfragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Obst- und Gartenbauverein Dürrn e.V. (Hr. Filsinger, Tel.Nr. 07237/442438) oder direkt an die Gemeindeverwaltung (Tel.Nr. 07237/422-10).
Neben der jährlich von der Gemeinde Ölbronn-Dürrn organisierten Obstbaumpflanzaktion tragen wir mit einem fachgerechten und regelmäßigen Schnitt maßgeblich zum Erhalt und zur Pflege unserer wertvollen Streuobstbestände bei. Auf diese Weise sichern wir nicht nur die Gesundheit und Vitalität der Bäume, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Kulturlandschaft und der heimischen Artenvielfalt.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!
 

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
E-Mail schreiben