Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Städtebauliche Erneuerung "Ortsmitte Ölbronn II"

Im Anschluss an die Gemeindeentwicklungsplanung Ölbronn-Dürrn 2035 wurde für die Ortsmitte von Ölbronn durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im Auftrag der Gemeinde ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzeptes (ISEK) erstellt und der Antrag zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm gestellt.
Mit Bescheid vom 30. Mai 2025 wurde die Gemeinde Ölbronn-Dürrn mit dem Erneuerungsgebiet „Ortsmitte Ölbronn II“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Damit stehen der Gemeinde bis April 2034 zunächst Fördermittel in Höhe von 1,33 Mio. Euro zur Verfügung, um die Ortsmitte von Ölbronn nachhaltig zu modernisieren und weiterzuentwickeln.
Am 04. Juni 2025 erfolgte die Beauftragung zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung (VU), um vertiefte Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Die Ergebnisse der VU wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.12.2025 vorgestellt. Das Gremium nahm die Ergebnisse der VU zustimmend zur Kenntnis und beschloss die Sanierungssatzung (einschl. Gebietsabgrenzung), die Förderrichtlinien sowie die Verfahrenswahl (vereinfachtes Verfahren). Auf die separate Bekanntmachung der Satzung sowie der Förderrichtlinie wird verwiesen.
Mit Bekanntmachung der Sanierungssatzung können auch private Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv zur Aufwertung der Ortsmitte beitragen. Gefördert werden private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte Ölbronn II“, sofern diese den festgelegten Sanierungszielen entsprechen und vor Beginn der Arbeiten vertraglich mit der Gemeinde vereinbart werden.
Im Einzelnen umfasst die Förderung insbesondere:

  • die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden sowie von gemischt genutzten oder überwiegend gewerblich genutzten Hauptgebäuden,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, etwa durch zeitgemäße Grundrisse, bessere Belichtung, Schallschutz oder Barrierefreiheit,
  • die energetische Erneuerung von Gebäuden, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Nutzung nicht-fossiler Energieträger oder zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe,
  • die Instandsetzung der Bausubstanz, soweit diese im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen erforderlich ist,
  • die Umnutzung und Sanierung erhaltenswerter Scheunen, Neben- und Wirtschaftsgebäude zur Schaffung von neuem Wohnraum,
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege denkmalgeschützter sowie ortsbildprägender Gebäude,
  • die Schaffung privater Stellplätze, sofern diese zur Entlastung des öffentlichen Raums beitragen und gestalterisch sowie ökologisch vertretbar ausgeführt werden,
  • sowie im Rahmen sogenannter Ordnungsmaßnahmen die Freilegung von Grundstücken durch Abbruch, wenn diese städtebaulich erforderlich und mit den Sanierungszielen vereinbar ist.

Nicht gefördert werden unter anderem Neubauten, reine Instandhaltungs- oder Schönheitsreparaturen, Luxusmodernisierungen, Photovoltaikanlagen, Außenanlagen, Einrichtungskosten sowie Maßnahmen, die vor Abschluss einer Fördervereinbarung begonnen wurden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die förderfähigen Kosten. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel gelten im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ölbronn II“ gem. Förderrichtlinie folgende Fördersätze:

  • Für Maßnahmen an privaten Hauptgebäuden mit überwiegender Wohnnutzung beträgt der Zuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Gleiches gilt für Hauptgebäude mit überwiegend gewerblicher oder gemischter Nutzung, wobei ein möglicher Vorsteuerabzug zu berücksichtigen ist.
  • Werden durch die Maßnahmen die Anforderungen des jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetzes nachweislich unterschritten oder nachwachsende Rohstoffe im Bau oder in der Energieversorgung eingesetzt, kann der Fördersatz auf bis zu 35 Prozent erhöht werden.
  • Für denkmalgeschützte oder besonders ortsbildprägende Gebäude kann die Förderung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Zur Sicherstellung einer breiten Förderwirkung gelten folgende Förderobergrenzen pro Gebäude:

  • maximal 25.000 Euro im Regelfall,
  • maximal 30.000 Euro bei energetisch besonders hochwertigen Maßnahmen,
  • maximal 35.000 Euro bei denkmalgeschützten oder städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben.

Bei privaten Abbruchmaßnahmen im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen können die Abbruchkosten auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen bis zu 70 Prozent, jedoch höchstens 25.000 Euro pro Gebäude, erstattet werden.
Die endgültige Höhe der Förderung wird auf Basis geprüfter Kosten ermittelt und vom Gemeinderat bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
 
Die Beratung der Eigentümer sowie die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen in enger Abstimmung mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Für Mittwoch, den 28. Januar 2026 ist eine Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ölbronn II“ geplant. Weiterführende Hinweise werden rechtzeitig im Gemeindeboten sowie auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebiets erhalten darüber hinaus eine schriftliche Einladung zur Veranstaltung.
Zusätzlich bietet die Gemeinde zusammen mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH individuelle Beratungstermine im Rathaus Ölbronn, Bürgerbüro (EG) an:

  • Mittwoch, 25. Februar 2026, 10:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch, 18. März 2026, 10:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch, 29. April 2026, 10:00–12:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich:
Frau Regelmann, Telefon 07237 422-11, E-Mail: monika.regelmann(@)oelbronn-duerrn.de

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
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