Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Erneute Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einfachen Bebauungsplans "Hauptstraße"

Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat am 15.10.2025 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Einfachen Bebauungsplanes „Hauptstraße“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Veröffentlichung und öffentliche Auslegung sowie parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
 
Maßgebend für die Veröffentlichung ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften vom 15.10.2025. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Bereiche entlang der Hauptstraße von der Einmündung der Pforzheimer Straße bis zur Einmündung der Wiesenstraße, die Bereiche um die südliche Brunnenrainstraße, die nördliche Pforzheimer Straße, die südliche Ölbronner Straße, die südliche Friedenstraße, den südlichen Ulmenweg, die nördliche Weingasse und die nördliche Enzberger Straße sowie Grundstücke an der Leopoldstraße, der Mühlstraße und der Weiherstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachfolgend abgebildeten Lageplan ersichtlich.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil, ist mit Begründung in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 auf der Homepage der Gemeinde Ölbronn-Dürrn unter www.oelbronn-duerrn.de abrufbar. Im gleichen Zeitraum wird der Entwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Hauptstraße 53, Zimmer EG03 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Hauptstraße 53, 75248 Ölbronn-Dürrn, Zimmer EG03 oder elektronisch (bevorzugt per E-Mail an bauamt@oelbronn-duerrn.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Ölbronn-Dürrn unter der Rubrik Gemeinde Ölbronn-Dürrn/Impressum & Hinweise/Datenschutz verwiesen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Ölbronn-Dürrn, den 20.10.2025
gez. Norman Tank (Bürgermeister)

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
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