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Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Nordschwarzwald festzulegen. Diesen setzt der Regionalverband im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie um. Dazu wurde bereits 2024 ein erster Planentwurf veröffentlicht, zu dem Stellung genommen werden konnte. Die Stellungnahmen wurden alle geprüft und der Plan überarbeitet.
Zum überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplans Windenergie startet der Regionalverband Nordschwarzwald die zweite Beteiligungsrunde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Sonntag, 24. August 2025 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet am Freitag, 26. September 2025.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, zum geänderten Planentwurf Stellung zu nehmen. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz sind Stellungnahmen auf die geänderten Planinhalte beschränkt – es sei denn, es handelt sich um neue Erkenntnisse, die beim ersten Planentwurf vom 24. Januar 2024 noch nicht vorlagen.
Die Planunterlagen mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Informationen sind abrufbar unter: https://beteiligung-regionalplan.de/Nordschwarzwald-Wind2/
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten in den Räumen des Regionalverbands Nordschwarzwald öffentlich aus.