Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet "Ortsmitte Ölbronn II"

  1. Allgemeine Informationen
 
Die Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat für die Maßnahme „Ortsmitte Ölbronn II“ 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt. Dieser Antrag wurde mit einer Finanzhilfe in Höhe von 800.000 € am 13. Mai 2025 bewilligt.
 
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.
 
Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss begonnen werden.
 
  1. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen  
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat in seiner Sitzung am 04.Juni 2025 beschlossen, in dem im nachfolgenden Lageplan der Kommunalentwicklung (KE) vom 27. Mai 2025 dargestellten Gebiet „Ortsmitte Ölbronn II“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
 
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die Kommunalentwicklung (KE) Karlsruhe beauftragt.
 
Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
 
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
 
Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.
 
Gemäß § 138 Abs. 2 BauGB dürfen die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Werden die Daten von einem Beauftragen der Gemeinde Ölbronn-Dürrn erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde Ölbronn-Dürrn weitergegeben werden. Die Kommunalentwicklung hat sich gemäß § 138 Absatz 2 BauGB gegenüber der Gemeinde Ölbronn-Dürrn verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden und nur an die Gemeinde Ölbronn-Dürrn weiterzugeben.
 
  1. Befragung
 
Die Gemeinde wird einen Fragebogen an die Gebäudeeigentümer im Untersuchungsgebiet verschicken, um die Mitwirkungsbereitschaft sowie Wünsche und Vorschläge zu erfragen. Zudem wird der Fragebogen im Gemeindebote Ölbronn-Dürrn veröffentlicht. Jeder, der sich zu der geplanten Erneuerungsmaßnahme äußern möchte, kann einen solchen Fragebogen bei der Gemeindeverwaltung erhalten.
 
Wir bitten Sie, die Fragebogen auszufüllen und zurückzugeben sowie den Mitarbeitern der Kommunalentwicklung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
 
Ölbronn-Dürrn, 26. Juni 2025
gez.

Norman Tank
Bürgermeister
 
 

Kontakt

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