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Bitte beachten Sie, dass für die Abschläge zum 31.03., 30.06., 30.09. und 30.12. keine Abschlagsbescheide mehr versendet werden. Entnehmen Sie bitte die aktuelle Höhe der Abschlagszahlung aus dem Jahresbescheid vom 17.02.2025.
Wir bitten die Barzahler, die Überweisung für die Abschlags-zahlung rechtzeitig zu tätigen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht. Wir bitten, für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto zu sorgen, um kostenpflichtige Rücklastschriften zu vermeiden.
Kundenwechsel bitte melden!
Beim Verkauf/Eigentumswechsel eines Gebäudes ist der Verkäufer und der Käufer verpflichtet, den Kundenwechsel für die Verbrauchsgebührenabrechnung bei der Gemeindeverwaltung, Tel.: (07237) 422-43, innerhalb von vier Wochen zu melden. Nach Mitteilung des Wasserzählerstandes erfolgt eine Schlussrechnung durch die Gemeinde.