Gemeinde Ölbronn-Dürrn

Seitenbereiche

Aktuelles aus der Gemeinde

Neues Wasserschutzgebiet sichert die Wasserversorgung von Ölbronn

ENZKREIS/Ölbronn-Dürrn. Um die Wasserversorgung der Gemeinde Ölbronn-Dürrn zu sichern und auf den neuesten Stand zu bringen, weist das Umweltamt des Enzkreises ein neues Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen I und II Lückenbronn aus. „Die Tiefbrunnen versorgen den Ortsteil Ölbronn mit regionalem Trinkwasser. Ihr langfristiger Schutz gewinnt besonders in Zeiten des Klimawandels an Bedeutung,“ betont die zuständige Dezernentin, Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt und erklärt: „Das bestehende Gebiet entsprach weder in seiner Größe noch bei den Schutzbestimmungen den heutigen Anforderungen.“

Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen auf den Gemarkungen von Ölbronn und Bauschlott. Detaillierte Lagekarten finden sich auf www.enzkreis.de/Gewässerschutz unter dem Aufklapper „Wasserschutzgebiete“; dort steht auch die Rechtsverordnung, die ab 20. Januar gilt. Im vorausgegangenen Verfahren wurden die Öffentlichkeit beteiligt und betroffene Träger öffentlicher Belange angehört.

Im Wasserschutzgebiet gelten Regelungen, die unter anderem den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die Bodenbewirtschaftung einschränken, wenn dadurch Nachteile für das Grundwasser zu befürchten sind. Ob dies der Fall ist, hängt in erster Linie von der Empfindlichkeit des Untergrunds ab; deshalb ist das Gebiet in unterschiedliche Wasserschutzzonen unterteilt. Durch die Neuausweisung liegt nun die gesamte Ortslage von Ölbronn in der Zone IIIA - entweder im neuen Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen I und II Lückenbronn oder aber in dem seit 1992 geltenden Wasserschutzgebiet Bauschlotter Platte.
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl-, Diesel- und Altöltanks) bestehen Prüfpflichten: Oberirdische Tankanlagen von 1.000 bis 10.000 Litern Lagervolumen müssen nun - wie bisher schon Anlagen mit mehr als 10.000 Litern - regelmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. Unterirdische Tankanlagen müssen alle zweieinhalb Jahre durch eine Sachverständigenorganisation überprüft werden.
 
„Schauen Sie sich die Unterlagen zu Ihrem Öltank genau an und beauftragen Sie bei Bedarf eine Tankprüfung, denn im Schadensfall verlangen die Versicherungen Nachweise der Sachverständigenprüfungen“, rät Hilde Neidhardt. Weitere Informationen gibt es beim Umweltamt unter Tel. 07231 308-9451. (enz)

Wasserversorgung Tiefbrunnen I und II Lückenbronn 
Bild: Gemeinde
Wasserversorgung Tiefbrunnen I und II Lückenbronn
Bild: Gemeinde

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
E-Mail schreiben