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Gemeinde Ölbronn-Dürrn
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Vogelherd“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat am 13.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Solarpark Vogelherd“ einen Bebauungsplan zusammen mit Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,1 ha und befindet sich im Gewann Vogelherd westlich der Ortslage Dürrn. Das Plangebiet ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der Abgrenzungsplan vom 13.07.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch den beschlossenen Ausstieg Deutschlands aus der Energiegewinnung durch Kohleverbrennung bis zum Jahr 2038 sowie das am 01.Februar 2023 verabschiedete Kilmaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg findet derzeit die Wende zur Stromgewinnung durch regenerative Energie statt. Um die zukünftige Stromversorgung flächendeckend zu gewährleisten, muss die Infrastruktur dezentral aufgebaut werden. Neben Wasser- und Windkraft bildet die Solarenergie ein Schlüsselelement unter den regenerativen Energien.
Aufgeständerte Freiflächenanlagen sind minimal invasiv am Boden und die darunterliegenden Flächen werden nicht versiegelt. Vielmehr können sie durch Begrünung mit extensiv bewirtschafteten, ökologisch wertvollen Glatthaferwiesen zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen und als Erosionsschutz dienen.
Die Fläche befindet sich im Eigentum des zukünftigen Betreibers der Photovoltaikanlage. Die vorgesehene Photovoltaikanlage hat eine Größe von ca. 4,1 ha und eine Jahresleistung von 4.270 kWp bei ca. 10.450 Modulen. Damit wäre die Versorgung von 1.450 Durchschnittshaushalten mit 4 Personen möglich. Der Einspeisepunkt zum Netz der Netze BW liegt unmittelbar an der Grundstücksgrenze im Süden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vogelherd“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie geschaffen werden und die Planung in die verbindliche Bauleitplanung überführt werden.
Frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat am 13.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Vogelherd“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 13.07.2023 und die Begründung sowie die Anlagen zum Bebauungsplan können im Rathaus, in der Zeit von
Montag, den 31.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 08.09.2023 während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Ölbronn-Dürrn abgegeben werden.
Außerdem werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt. Die Gemeinde Ölbronn-Dürrn stellt hierzu den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und die Begründung sowie die Anlagen zum Bebauungsplan in das Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Ölbronn-Dürrn (freigeschalten ab dem 31.07.2023) ein:
https://www.oelbronn-duerrn.de
Hinweis: Die Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegebenen