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Vergabe von Baugrundstücken im Punkteverfahren im Bebauungsplangebiet „Ob dem Obern Dorf“
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkB) verwaltet in Ölbronn-Dürrn insgesamt 6 Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Kettenhäusern im Neubaugebiet des Bebauungsplans „Ob dem Obern Dorf“.
Die Vergabe der insgesamt 6 Bauplätze wird hier beschrieben.
1. Informationen zum Bewerbungsverfahren
Die folgenden Grundstücke für Einfamilien- bzw. Kettenhäusern werden zum Bauplatzpreis von 300€/m² vergeben:
Flurstück Nr. | Größe des Bauplatzes | Kaufpreis |
7777 | 220 m² | 66.000,00 € |
7787 | 289 m² | 86.700,00 € |
7786 | 364 m² | 109.200,00 € |
7768 | 459 m² | 137.700,00 € |
7769 | 404 m² | 121.200,00 € |
7745 | 498 m² | 149.400,00 € |
1.1 Durchführung des Bewerbungsverfahrens
Die berücksichtigungsfähigen Bewerbungen werden gesammelt und den jeweiligen Bauplätzen zugeordnet. Anschließend werden die Bewerbungsunterlagen entsprechend der Angaben ausgewertet und die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl ermittelt.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst die Priorität der Bauplätze, sofern von den Bewerbern mehrere Bauplätze angegeben wurden. Ansonsten erfolgt die Entscheidung per Losentscheid.
Über die erreichte Punktezahl werden die Bewerber nicht informiert. Bewerber, die einen Bauplatz zugeteilt bekommen, müssen innerhalb einer bekanntgegebenen Frist von 2 Wochen der GkB eine verbindliche Entscheidung mitteilen, ob der angebotene Platz gekauft wird.
Sofern der Bewerber die Entscheidung nicht innerhalb der Frist mitteilt, geht die GkB davon aus, dass kein Kaufinteresse mehr besteht. In diesem Fall kann die GkB ihr Angebot nicht aufrechterhalten und wird den Bauplatz dem Bewerber mit der nächst höheren Punktzahl anbieten.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Bewerber ohne Zuteilung eine Absage per Mail.
1.2 Abgabe einer Bewerbung und Dokumente
Für die Bewerbung muss das Dokument „Bewerbungsbogen“ ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden.
Dem Vermarktungsplan können Sie die Lage und Größe der o.g. Bauplätze, die im Punkteverfahren vergeben werden, entnehmen:
Bitte beachten Sie, dass der Vermarktungsplan nicht der Plan des Bebauungsplanes „Ob dem Obern Dorf“ ist.
Im Vermarktungsplan sind die Größen nach dem Vermessungsergebnis ausgewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können Sie hier ebenso herunterladen.
1.3 Frist zur Abgabe der Bewerbung
Die Frist für die Abgabe der Bewerbung endet mit Ablauf des 02.06.2022.
Bei Interesse lassen Sie bitte der GkB Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben handschriftlich unterzeichnet und der Beilage einer aktuellen und belastbaren Finanzierungsbestätigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbungsverfahren Ob dem Obern Dorf “an die GkB - Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH, Am Storrenacker 1b, 76139 Karlsruhe, bis spätestens 02.06.2022 zukommen.
Bitte beachten Sie, dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der GkB), können leider nicht berücksichtigt werden.
In begründeten Einzelfällen kann die Finanzierungsbestätigung innerhalb der von der GkB festgesetzten Frist nachgereicht werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der GkB ab.
2. Voraussetzungen und Bedingungen
2.1 Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren berechtigte Personen
Beim Bewerbungsverfahren können ausschließlich die Bewerber berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
3. Kriterien
4. Schlussbestimmungen
Diese Vergaberichtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung oder auf den Erwerb eines bestimmten Bauplatzes.