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Was bedeutet das?
Wegen der Niedrigwasserlage in unseren Bächen und Flüssen darf ab Samstag, 23. Juli bis einschließlich Freitag, 30. September 2022 kein Wasser mehr im Rahmen des ansonsten zugelassenen "Gemeingebrauchs" aus den oberirdischen Gewässern im Enzkreis entnommen werden.
Generell bedarf jede Wasserentnahme aus dem Naturhaushalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine Entnahme geringer Mengen aus Oberflächengewässern hingegen ist im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nach § 20 Absatz 1 Wassergesetz normalerweise in folgendem Umfang gestattet:
In extremen Trockenzeiten mit Niedrigwasser kann dieser Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Davon hat das Umweltamt mit dem Wasserentnahmeverbot nun Gebrauch gemacht.
Für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis wirkt sich das Wasserentnahmeverbot indirekt aus, sofern diese Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestimmung enthält, welche die Wasserentnahme in dem Zeitraum, in dem der Gemeingebrauch beschränkt ist, für unzulässig erklärt.
Bitte machen Sie mit!
Wo immer möglich, macht es Sinn, Wasser einzusparen, egal, ob es aus dem Wasserhahn stammt oder aus dem Bach.
Was sind die Konsequenzen einer unerlaubten Wasserentnahme?
Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer. Unerlaubte Wasserentnahmen können aber mit Bußgeldern geahndet werden.
Landratsamt Enzkreis
Umweltamt