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Die Hundesteuer für das Jahr 2021 ist am
15.02.2021
zur Zahlung fällig.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen möchten wir alle Abgabepflichtigen bitten, auf den Zahlungstermin fristgerecht zu bezahlen. Eine Zahlung gilt als entrichtet, bei Überweisungen an dem Tag, an dem der Betrag der Gemeindekasse gutgeschrieben wird.
Sofern uns ein SEPA-Mandat vorliegt, werden wir den fälligen Betrag zum o.g. Termin abbuchen. Wir bitten Sie, für eine ausreichende Deckung auf dem entsprechenden Konto zu sorgen, um kostenpflichtige Rücklastschriften zu vermeiden. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert oder ist Ihr Konto erloschen, dann teilen Sie uns dies bitte 14 Tage vor Fälligkeit schriftlich mit.
Die Hundesteuersatzung, gültig ab 01.01.2017, kann auf unserer Homepage unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.
Wir bitten alle Hundehalter, die Hundesteuermarke am Halsband anzubringen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07237/422-42.
- Gemeindekasse -