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Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:
UMTAUSCHFRISTEN:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr (siehe unter 4a auf dem Führerschein)
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
VERFAHRENSABLAUF:
Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
ZUSTÄNDIGKEIT:
Führerscheinstelle im Landratsamt Enzkreis
Den Antrag können Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde im Bürgerbüro stellen. Diese leitet die Unterlagen dann an die zuständige Führerscheinstelle weiter.
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro in Dürrn oder in Ölbronn. Im Bürgerbüro fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,10 Euro an, die Sie gleich bezahlen müssen. Die Gebühr für den Führerschein von 25,30 Euro (diese Angabe ist unverbindlich) bezahlen Sie nach Erhalt eines Gebührenbescheides von der Führerscheinstelle Enzkreis. Nach Eingang der Gebühr bei der Führerscheinstelle wird der Führerschein bestellt und der Prüfauftrag rausgeschickt. Der Führerschein wird Ihnen nach Hause zugeschickt. Sie haben die Möglichkeit den bisherigen Führerschein im Bürgerbüro ungültig machen zulassen und weiterhin behalten.
Mitzubringende Unterlagen: