Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Geschäftsjahre 2025 - 2030

Im ersten Halbjahr 2025 sind die ehrenamtlichen Richter für die Geschäftsjahre 2025 - 2030 neu zu wählen. Die Gemeinden schlagen dem Landratsamt Enzkreis mögliche Kandidaten vor.

Ehrenamtliche Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung eigenverantwortlich mit. Die Ausübung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit setzt neben der Unbescholtenheit des Bewerbers Vorurteilsfreiheit, soziales Verständnis, geistige Beweglichkeit und eine gute körperliche Verfassung voraus. Der/die Gewählte muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt
Gewählt werden können nur Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft, welche zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste in der Gemeinde wohnen. Weiterhin muss bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet sein.
Vom Amt ausgeschlossen sind: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften des Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung. Außerdem können Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, nicht berufen werden.

Wer sich für dieses interessante und verantwortungsvolle Ehrenamt interessiert und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 14.02.2025 beim Hauptamt unter hauptamt@oelbronn-duerrn.de unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, ausgeübtem Beruf und derzeitigem Arbeitgeber bewerben.

Für Fragen steht Ihnen Frau Herzog telefonisch unter 07237/422-30 zur Verfügung.
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75248 Ölbronn-Dürrn
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Fax: 07237 422-33
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