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Die baden-württembergische Landesregierung hat heute bedingt durch die weiterhin hohe Zahl an Neuinfektionen beschossen, dass die Schulen und Kindergärten im Land vorerst bis Ende Januar 2021 geschlossen bleiben.
Für die Kindergartenkinder bzw. Schulkinder (Klassen 1 - 4) wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung in den beiden Schulen wird von den Schulleitungen organisiert, die Notbetreuung in den Kindergärten von den jeweiligen Trägern. Entsprechende Schreiben an die Eltern ergehen bzw. wurden zwischenzeitlich bereits an die Eltern verschickt.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass die Notbetreuung nur in Anspruch genommen werden soll, sofern eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung