Gemeinde Ölbronn-Dürrn

Seitenbereiche

Aktuelles aus der Gemeinde

Kommunalwahlen 2024

Kommunalwahlen 2024 am Sonntag, 09. Juni 2024

Das Wichtigste im Überblick:

 

Kommunalwahlen:

Am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte aufgerufen. Es ist weiterhin schwierig, das Wahlrecht richtig auszuüben und ungültige Stimmen zu vermeiden. Deshalb informieren wir nachfolgend über die wichtigsten Bestimmungen. Weitere Erläuterungen können Sie den Merkblättern entnehmen, die Ihnen bereits mit den Stimmzetteln für die Gemeinderatswahl und Kreistagswahl zugegangen sind.


Gemeinderat:

Wie viele Stimmen haben Sie?

Auf dem Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats dürfen 12 Stimmen vergeben werden. Sie können den Bewerbern dabei jeweils eine, zwei oder drei Stimmen vergeben - jedoch insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen.

Welcher Stimmzettel?

Die Stimmzettel und ein Merkblatt in der Farbe „eosinrot“ werden noch direkt an Sie übersandt. So können Sie sich in aller Ruhe mit den zur Auswahl stehenden Bewerbern und den Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen.

Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel am Wahlsonntag mit in das Wahllokal. Dort erhalten Sie den amtlichen Stimmzettelumschlag, der farblich mit dem Stimmzettel übereinstimmt. In diesen Stimmzettelumschlag legen Sie den –

oder die – Stimmzettel ein und werfen diesen dann in die Wahlurne. Vom Gemeindewahlausschuss wurden drei Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge Nr. 1 und Nr. 2 richtet sich dabei nach den bei der letzten Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichten Stimmenzahlen der jeweiligen Parteien oder Wählervereinigungen. Der Wahlvorschlag Nr. 3 ist bisher im Gemeinderat noch nicht vertreten.

Somit ergab sich folgende Reihenfolge:

1. Freie Wählervereinigung Ölbronn-Dürrn (FW)

2. Aktive Bürger Ölbronn-Dürrn (AB)

3. Parteiunabhängige Aktion (PA)


Für die zugelassenen Wahlvorschläge wurden drei Stimmzettel gedruckt, diese sind zusammenhängend und können getrennt werden. Sie wählen aus diesen Stimmzetteln denjenigen aus, den Sie verwenden wollen. Sie können aber auch alle drei Stimmzettel benutzen und darin Ihre jeweiligen Kandidaten wählen. Dabei ist zu beachten, dass Sie insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen vergeben dürfen.

Wie wird gewählt?

Sie haben drei Möglichkeiten:

1. Den im Ganzen gekennzeichneten Stimmzettel

Sie geben den Stimmzettel der jeweiligen Wählervereinigung unverändert ab und setzen ein Kreuz oder ein sonstiges Zeichen neben die Kurzbezeichnung des Wahlvorschlags. Damit erhält jeder der vorgedruckten Bewerber des Stimmzettels eine Stimme.

Aber auch jede andere Kennzeichnung des Stimmzettels ist möglich. Es muss nur positiv erkennbar sein, dass Sie allen Bewerbern des Wahlvorschlags eine Stimme geben wollen.

 
2. Den unveränderten Stimmzettel

Hier geben Sie den Stimmzettel der jeweiligen Wählervereinigung komplett unverändert ab. Damit erhält jeder Bewerber eine Stimme.

 
3. Den veränderten Stimmzettel

Sie können Ihre Stimmabgabe auch durch eigene Eintragungen zum Ausdruck bringen. Stimmen, die Sie den Bewerbern geben möchten, die auf den Stimmzetteln stehen, vergeben Sie wie folgt:

Ein Kreuz „X“ oder die Zahl „1“, wenn sie dem Bewerber eine Stimme,

die Zahl „2“ wenn Sie dem Bewerber zwei Stimmen,

die Zahl „3“ wenn Sie dem Bewerber drei Stimmen,

geben wollen.

Geben Sie an einen Bewerber mehr als eine Stimme, so nennt man diesen Vorgang „Kumulieren“. Einem Bewerber können Sie jedoch höchstens drei Stimmen geben. Bei Ihrer Wahl sind Sie nicht nur auf die Bewerber aus dem Wahlvorschlag des von Ihnen verwendeten Stimmzettels beschränkt. Sie können auch Bewerber aus dem anderen Stimmzettel auf den von Ihnen ausgewählten Stimmzettel übernehmen. Diesen Vorgang nennt man „Panaschieren“.

Wollen Sie also einen oder mehrere Bewerber panaschieren, so schreiben Sie deren Vor- und Familiennamen in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel. Mit der Eintragung des Namens ist der Bewerber bereits mit einer Stimme gewählt. Sie können diesen Bewerbern aber auch mehr als eine Stimme (also zwei oder drei Stimmen) geben = kumulieren. Hierzu vermerken Sie bei diesen Bewerbern die entsprechende Stimmenzahl.

Es gilt aber insgesamt:

Sie dürfen durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren jedoch insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen vergeben.

Noch etwas Wichtiges:

Wenn Sie Ihren Stimmzettel verändert haben, erhalten alle Bewerber, deren Namen vorgedruckt sind und bei denen Sie hinter dem Namen nichts eingetragen haben, keine Stimme. Wenn Sie also z.B. auf dem Stimmzettel nur bei einem Bewerber die Zahl „2“ vermerken, verschenken Sie 10 Stimmen. Auch erhalten bei Streichung einzelner Bewerber die anderen Bewerber nicht automatisch eine Stimme. Nur die positiv gekennzeichneten Bewerber erhalten die angegebenen Stimmen (= positive Kennzeichnungspflicht).


Kreistag:


Wie viele Stimmen haben Sie?

Im Wahlkreis III des Landkreises Enzkreis sind 7 Kreisräte zu wählen. Deshalb haben Sie maximal 7 Stimmen.


Welcher Stimmzettel?

Die Stimmzettel und ein Merkblatt der Farbe „grün“ werden noch direkt an Sie übersandt. So können Sie sich auch hier in Ruhe mit den zur Auswahl stehenden Bewerbern und den Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen.

Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Dort erhalten Sie den Stimmzettelumschlag, der farblich mit dem Stimmzettel übereinstimmt. In diesen Stimmzettelumschlag legen Sie den oder die Stimmzettel ein und werfen diesen dann in die Wahlurne.

Vom Kreiswahlausschuss sind folgende Wahlvorschläge in nachfolgender Reihenfolge zugelassen:

FWV, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, AfD.

Für die zugelassenen Wahlvorschläge wurden die entsprechenden Stimmzettel gedruckt. Diese sind zusammenhängend hintereinander in Blockform verbunden und durch eine Trennleiste zu trennen. Auch hier wählen Sie aus diesen Stimmzetteln den- oder diejenigen aus, die Sie verwenden wollen.

 
Wie wird gewählt?

Sie können auch bei der Kreistagswahl Ihren Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen oder unverändert abgeben. Es erhalten dann jeweils die ersten sieben Bewerber, die auf dem von Ihnen abgegebenen Stimmzettel vorgedruckt sind, eine Stimme.

Wollen Sie Ihren Stimmzettel verändern, so können Sie Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen panaschieren und/oder kumulieren (vergleiche die Ausführungen zur Gemeinderatswahl). Aber auch hier darf die maximale Stimmenzahl nicht überschritten werden und es besteht – ebenso wie bei der Gemeinderatswahl – die positive Kennzeichnungspflicht.


Haben Sie alles richtig gemacht?

Wir bitten Sie dringend:

Zählen Sie die vergebenen Stimmen nochmals zusammen und überprüfen Sie, ob Sie nicht mehr Stimmen vergeben haben, als Ihnen für die jeweilige Wahl zustehen.

 
Wenn Sie also sicher gehen wollen,

dass Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch machen, dann geben Sie Ihren Stimmzettel entweder unverändert ab, oder bringen Sie Ihre Wahlentscheidung durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren eindeutig und vollständig zum Ausdruck. So vermeiden Sie, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht.

 
Bitte beachten Sie, dass durchgerissene oder abgeschnittene Stimmzettel ungültig sind.

 
Europawahl:

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme, die Sie einer der 34 Parteien oder Wählervereinigungen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, geben können. Diesen Stimmzettel erhalten Sie erst im Wahllokal, sofern Sie nicht hierfür Briefwahl beantragt haben. Für die Stimmzettel zur Europawahl werden keine Stimmzettelumschläge benötigt. Jeder Wähler faltet den Stimmzettel in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.


Briefwahlunterlagen

müssen beantragt werden. Dies kann bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, persönlich oder schriftlich im Rathaus Dürrn erfolgen. Eine Ausnahme von dieser Frist ist nur bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung eines Wahlberechtigten möglich. In diesem Falle können die Wahlunterlagen von einem Dritten gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags auf der Wahlberechtigung sowie der schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis Sonntag, 09.06.2024, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bis Sonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingehen müssen. Wir bitten deshalb in der Woche vor der Wahl, die Wahlbriefe nur bis längstens Donnerstag, 06.05.2024, auf dem Postweg zu versenden. Nach diesem Zeitpunkt sollten die Wahlbriefe direkt beim Wahlamt abgegeben bzw. in die Hausbriefkästen der Rathäuser eingeworfen werden, da ansonsten ein rechtzeitiges Eintreffen der Wahlbriefe zur Auszählung nicht gewährleistet ist.


Ermittlung der Wahlergebnisse:

 
Das Ergebnis der Europawahl wird am Wahlabend nach Ende der Wahlzeit (ab 18:00 Uhr) in den jeweiligen Wahllokalen der Ortsteile ausgezählt. Im Anschluss daran erfolgt die Ergebnisermittlung der Kreistagswahl zentral im Rathaus Dürrn. Danach erfolgt eine Unterbrechung der Stimmenauszählung. Die Stimmen der Gemeinderatswahl werden am Montag, 10.05.2024, ab 8:00 Uhr, zentral im Rathaus Dürrn ausgezählt. Die Auszählungen sind jeweils öffentlich.

 

Ihr Bürgermeisteramt Ölbronn-Dürrn

- Wahlamt -

Internetwahlschein

Hier können Sie die Wahlscheine / Briefwahlunterlagen zur Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 einfach und bequem über das Internet beantragen.

Sie benötigen hierzu allerdings die Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis spätestens 19.05.2024 zugestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ausgestellt werden können, sobald uns alle Stimmzettel vorliegen. Die Stimmzettel für die Europa- und Kreistagswahl sollen allerdings erst in der 2. oder 3. Mai-Woche eintreffen.

Dieser Weg der Antragstellung ist nur bis Donnerstag, 06.06.2024 - 12.00 Uhr möglich, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen noch zugestellt werden können.

Danach können diese noch bis Freitag, 07.06.2024 - 18.00 Uhr im Bürgerbüro des Rathauses Dürrn, Hauptstraße 53, beantragt werden.

Für weitere Hinweise siehe auch die öffentlichen Bekanntmachungen und die Hinweise in der mittleren Spalte dieser Seite.

*) Hinweis:
Sie werden auf die Seiten unseres Diensteanbieters KommOne weitergeleitet.

Öffentliche Bekantmachungen

Europawahl 2024 - Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
E-Mail schreiben