Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Aktuelles aus der Gemeinde

Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Ölbronn-Dürrn, Stufe 4

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Ölbronn-Dürrn wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 294 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Darüber hinaus ist auch die B 35 mit einzubeziehen. Auch wenn die B 35 außerhalb des Gemarkungsgebietes der Gemeinde verläuft, existiert eine Lärmabstrahlung, welche auch das Gemeindegebiet erreicht und dazu führt, dass dieser Streckenabschnitt für den kommunalen Lärmaktionsplan relevant ist.
Das Gremium hat am 14. September 2017 den ersten kommunalen Lärmaktionsplan der Gemeinde Ölbronn-Dürrn beschlossen. Dieser Plan muss nun fortgeschrieben werden. Davon unberührt bleibt die Belastung durch Straßenverkehrslärm in den beiden Ortsdurchfahrten Ölbronn und Dürrn. Hierzu wurde in einem separaten Verfahren ein freiwilliger Lärmaktionsplan erstellt und im Gemeinderat am 30. März 2023 final beschlossen.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Ölbronn-Dürrn beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 18. April 2024 behandelt. Eine Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen ist nicht erforderlich, da die errechneten Lärmwerte unter einem Grenzwert liegen, welcher zu einer Durchsetzung von lärmmindernden Maßnahmen führen würde. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Der Bericht zum Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Lärmkarten liegen in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 im Rathaus der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Hauptstr. 53, öffentlich aus. Jede/r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.oelbronn-duerrn.de eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 31.05.2024 schriftlich vorgebracht werden.
 
Ölbronn-Dürrn, den 23.04.2024
Gez.
Norman Tank, Bürgermeister

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