Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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Fälligkeit Hundesteuer 2020

Die Hundesteuer für das Jahr 2020 ist am

 
13.02.2020
 
zur Zahlung fällig.
 
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen möchten wir alle Abgabepflichtigen bitten, auf den Zahlungstermin fristgerecht zu bezahlen. Eine Zahlung gilt als entrichtet, bei Überweisungen an dem Tag, an dem der Betrag der Gemeindekasse gutgeschrieben wird.
 
Sofern uns ein SEPA-Mandat vorliegt, werden wir den fälligen Betrag zum o.g. Termin abbuchen. Wir bitten Sie, für eine ausreichende Deckung auf dem entsprechenden Konto zu sorgen, um kostenpflichtige Rücklastschriften zu vermeiden. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert oder ist Ihr Konto erloschen, dann teilen Sie uns dies bitte 14 Tage vor Fälligkeit schriftlich mit.
 
Die Hundesteuersatzung, gültig ab 01.01.2017, kann  auf unserer Homepage unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.
 
Wir bitten alle Hundehalter, die Hundesteuermarke am Halsband anzubringen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07237/422-42

 

- Gemeindekasse -

 

Kontakt

Rathaus Dürrn
Hauptstraße 53
75248 Ölbronn-Dürrn
Tel.: 07237 422-0
Fax: 07237 422-33
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