Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Sie
Die Begleitperson
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee
3
75177
Pforzheim
Telefon: 07231 308-0
Fax: 07231 308-9417
landratsamt(@)enzkreis.de
Sprechzeiten:
Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.07.2019 freigegeben.